| Konzept Kunstschneeerzeugung |
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| Geschrieben von: Auer Harald |
| Donnerstag, den 09. September 2010 um 08:50 Uhr |
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Antrag des Wsv-Brandenberg für Kunstschneeerzeugung an die Gemeinde Brandenberg 16.3. Wintersportverein Brandenberg – Konzept Kunstschneeerzeugung Dem anwesenden Zuhörer Harald Auer/Kassier des WSV-Brandenberg wird die Möglichkeit gegeben, das Konzept des WSV-Brandenberg zur Erzeugung von Kunstschnee für die Rodelbahn, Langlaufloipe und Schilift Kienleitenlift vorzustellen. Den Gemeinderäten werden Unterlagen übergeben. Eingangs wird der Bedarf der Investition einer Kunstschneeanlage damit begründet, dass in den letzten Winterjahren teilweise starker Schneemangel herrschte und folglich fast alle Veranstaltungen des Wintersportvereins abgesagt werden mussten. Der Wintersportverein stellt die Vor- und Nachteile der Varianten Schneekanone und Schneelanze gegenüber. Als Schneedepot für die Beschneiung mittels einer Schneekanone wird der Bereich Bauhof angeführt. Der Wasserverbrauch für eine Schneekanone wird mit 0,7 l/sec beziffert (max. 1,3 l/sec – temperaturabhängig), - in ca. 8,5 Stunden würden ca. 50 m³ Schnee produziert (Bedarf für Rodelbahn) -, der Strombedarf mit gesamt 20 kW angegeben. Der Schallpegel bei einem 50 m Seitenabstand betrage 50 dB(A) – als Vergleich wird das Geräusch eines Kühlschrankes aus 1 Meter Entfernung herangezogen. Die Wasserversorgung für die Gemeindebürger ist laut Angaben des WSV auch trotz Kunstschneeerzeugung immer gesichert. Die Schneekanone soll durch Landesgelder aus der Sportförderung finanziert, der Schneetransport zu den Sportstätten durch den ASVÖ (Allgemeiner Sportverband Österreich) gefördert werden. Der Wintersportverein Brandenberg stellt an die Gemeinde Brandenberg den Antrag um Betriebsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein, Finanzierung der laufenden Stromkosten bis max. jl. € 300,00, Wasserbereitstellung für den Schneekanonenbetrieb, sowie etwaige Hilfestellung durch den Bauhof (Gemeindearbeiter, Traktor). Bei der nachfolgenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass bei der UV-Anlage Haidach/Gemeindewasserversorgungsanlage eine max. Durchflussmenge von ca. 7 m³ pro Stunde (entspricht ca. 2 l/sec) gegeben ist. Vor weiterer Behandlung der beantragten Punkte wird Gemeinderat Hermann Spiegl ersucht, die Verfügbarkeit des Wassers bei der Haidachquelle zu überprüfen. Der Wasserbedarf für die angeschlossenen Objekte und für Feuerwehrzwecke ist zu berücksichtigen. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgelegt werden. GR-P042010 Seite 11 von 12 Auszu aus der
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 21:41 Uhr |